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Für Ärzte : Informationen

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qualifizierte und zertifizierte Ernährungstherapie / Ernährungsberatung nach § 43 SGB V Abs.2 durch Diätassistenten und Oecotrophologen

  • für Sie als Arzt budgetneutral 
  • auf dem Rezept / der Verordnung sollten folgende Angaben stehen
  • 1. Diagnose
  • 2. BMI (v.a.bei oder im Zusammenhang mit Adipositas)
  • 3. Laborwerte / kritische Werte als Kopie soweit vorhanden 
  • 4. Empfehlung für eine individuelle Ernährungstherapie / -beratung
  • Ernährungstherapie / Ernährungsberatung wird von den Krankenkassen finanziell bezuschusst
  • für Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Berater des Netzwerkes zur Verfügung
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